Territorialitätsprinzip

Territorialitätsprinzip
Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip 〈n.; -s; unz.〉
1. Grundsatz, dass ein erworbenes Staatsgebiet in die Gewalt des erwerbenden Staates übergeht
2. Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht
3. 〈Rechtsw.〉 Anwendung der Rechtsordnung eines Staates auf Vorgänge u. Handlungen, die sich in seinem Territorium abgespielt haben

* * *

Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip, das <o. Pl.> (Rechtsspr.):
Grundsatz, nach dem bei Geltung u. Anwendung des Rechts das Hoheitsgebiet eines Staates ausschlaggebend ist.

* * *

Territorialitätsprinzip,
 
1) katholische Kirche: grundlegendes Organisationsprinzip, nach dem die in einem bestimmten Gebiet wohnenden Katholiken unter einem Bischof zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen werden (Diözese). Ausnahmsweise kann das Territorialitätsprinzip durch das Personalitätsprinzip durchbrochen werden, wenn für eine bestimmte Personengruppe (z. B. katholische Angehörige des Militärs, katholische Minderheiten einer bestimmten Sprache) eine eigene Gemeinschaft gebildet wird.
 
 2) Recht: Gebietsgrundsatz; im Staatsrecht der Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit eines Staates zum Erlass von Hoheitsakten auf dem eigenen Territorium (Gebiets- oder Territorialhoheit). Das Territorialitätsprinzip ist Merkmal der inneren Souveränität eines Staates und hat die Kompetenz zum Inhalt, alle Rechts- und Lebensverhältnisse auf dem Staatsgebiet zu regeln. Aufgrund des Territorialitätsprinzips erstreckt sich die Hoheitsgewalt auf alle Personen und Sachverhalte im eigenen Gebiet, also auch auf den Staatsfremden. Ausgenommen sind Personen, die diplomatische Immunität besitzen (Exterritorialität). Das Territorialitätsprinzip umfasst auch den Grundsatz, dass der Erwerb des Staatsgebietes ohne weiteres die Staatsgewalt über die Einwohner nach sich zieht. Das Territorialitätsprinzip beherrscht seit dem Übergang des Personenverbands- zum Flächenstaat das Staatsrecht der Neuzeit. Es hat auch für einige Bereiche des internationalen Privatrechts und den Geltungsbereich des Strafrechts Bedeutung. - Gegensatz: Personalitätsprinzip.

* * *

Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip, das <o. Pl.>: 1. (Rechtsspr.): Grundsatz, nach dem bei Geltung u. Anwendung des Rechts das Hoheitsgebiet eines Staates ausschlaggebend ist. 2. (kath. Kirche) Organisationsprinzip, nach dem die in einem bestimmten Gebiet wohnenden Katholiken unter einem Bischof zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen werden.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Territorialitätsprinzip — Territorialitätsprinzip, s. Internationales Recht und Ausland …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Territorialitätsprinzip — Das Territorialitätsprinzip (auch Territorialprinzip genannt) betrifft die Rechtsanwendung und beschäftigt sich hierbei mit der Frage, welches Recht auf welche Personen wann und an welchem Ort anwendbar ist. Generell sagt das… …   Deutsch Wikipedia

  • Territorialitätsprinzip — Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. Grundsatz, dass ein erworbenes Staatsgebiet in die Gewalt des erwerbenden Staates übergeht 2. Grundsatz, dass jeder, der sich in einem Staat aufhält, dessen Gewalt untersteht 3.… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Territorialitätsprinzip — I. Staatsrecht:Begrenzung der hoheitlichen Wirkungsmöglichkeit auf das Staatsgebiet. II. Sozialversicherungsrecht:Grundsatz, wonach die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung nur für Personen gelten, die im… …   Lexikon der Economics

  • Territorialitätsprinzip — Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip das; s: der [internationale] Rechtsgrundsatz, dass eine Person den Rechtsbestimmungen des Staates unterworfen ist, in dem sie sich aufhält (Rechtsw.); Ggs. ↑Personalitätsprinzip …   Das große Fremdwörterbuch

  • Territorialitätsprinzip — Ter|ri|to|ri|a|li|täts|prin|zip …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Territorialprinzip — Das Territorialitätsprinzip (auch Territorialprinzip genannt) betrifft eine Frage der Rechtsanwendung, beschäftigt sich also mit der Frage, welches Recht auf welche Personen wann und an welchem Ort anwendbar ist. Generell sagt das… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Urheberrecht (Deutschland) — Das Internationale Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Teilgebiet des Internationalen Privatrechts. Es setzt sich aus dem Fremdenrecht, das bestimmt, wem überhaupt urheberrechtlicher Schutz zukommen soll, und dem Kollisionsrecht,… …   Deutsch Wikipedia

  • Auslandskrankenschein — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Bankkundengeheimnis — Das Schweizer Bankgeheimnis oder Schweizer Bankkundengeheimnis ist eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, die ökonomische Privatsphäre der Kunden gegenüber Dritten zu bewahren und sicherzustellen. Den Banken wird vorgeschrieben, keine… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”